Informationen für Arbeitnehmer


Voraussetzungen

Um eine Tätigkeit für die Firma Prädikat-HVB aufnehmen zu können sind nachfolgende Punkte zu beachten:


Rahmenbedingungen

Nachdem eine Übereinkunft über die Aufnahme einer Tätigkeit für die Firma Prädikat-HVB getroffen wurde, wird mit dem Interessenten ein Dozentenvertrag geschlossen. In diesem Vertrag wird über beidseitige Rechte und Pflichten informiert, wie zum Beispiel Rechnungsstellung und Zahlung des Honorars.


Der Dozentenvertrag

Der Vertrag stellt einen Rahmenvertrag dar, der durch maßnahmebezogene Anlagen ergänzt wird. Hier werden z. B. Dauer, Stundenumfang pro Tag, Ort des Einsatzes und der Stundensatz näher spezifiziert. Das Honorar wird von Maßnahme zu Maßnahme neu verhandelt und hängt insbesondere von der Art des Kurses ab.

Als Faustregel gilt: je spezieller der Kurs, desto höher auch der Stundensatz Die gleiche Faustregel gilt jedoch auch für die Qualifikation, die der Interessent vorweisen muss.


Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Firma Prädikat-HVB, die wiederum direkt an den Dozenten das vereinbarte Honorar überweist. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer. Lediglich bei Maßnahmen, die ausschließlich der Vermittlung der Teilnehmer dienen, wird eine Mehrwertsteuer fällig.

Die Rechnungen müssen bis zum dritten Werktag eines jeden Monats für den zurückliegenden gestellt werden, nur so kann ein Ausgleich der Rechnung durch die Firma Prädikat-HVB bis zum 20. Arbeitstag des laufenden Monats erfolgen.