Ausschreibungen

Die meisten Kurse, die Bildungsträger anbieten, werden über ein Ausschreibungsverfahren durch die Agenturen für Arbeit, den ARGEN (Bedarfsträger) bzw. das zuständige Regionale Einkaufszentrum (REZ) vergeben. Die Anzahl und die Art der Kurse ergegben sich aus der regionalen Arbeitsmarktlage und entsprechen in der Regel dem vermuteten Bedarf an Arbeitskräften in der Region.

Die Termine für die Ausschreibungen sind recht verschieden, orientieren sich aber unter anderem daran, welchem Zweck der auszuschreibende Kurs dienen soll. So werden ausbildungs- begleitende Hilfen und überbetriebliche Ausbildungen im Vorfeld des neuen Lehrjahres an Bildungsträger vergeben.

Den Ausschreibungen liegen Rahmenbedingungen die so genannten Verdingungsunterlagen (VU) zu Grunde. Hier wird in der Leistungsbeschreibung z. B. näher bestimmt über welche Art und Anzahl von Räumlichkeiten der Bildungsträger verfügen oder welches Personal er vorhalten muss. Bei entsprechender fachlicher und infrastruktureller Bietereignung kann sich grundsätzlich jeder Bildungsträger auf die ausgeschriebenen Lose mit einem Konzept bewerben.

Der Aufbau und die inhaltliche Gewichtung des Konzeptes wird ebenfalls in den VUs geregelt und vergegeben. Anhand einer Bewertungsmatrix wird in Zusammenarbeit der Agenturen / ARGEN und dem REZ das Konzept bewertet und ein punktbezogener Zuschlag erteilt.

Das Konzept und die Verdingungsunterlagen stellen den Gesamtrahmen der Maßnahme dar und sind für die Bedarfs- und Bildungsträger bei der Durchführung der Maßnahme bindend. Veränderungen können nur in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit allen Beteiligten während einer laufenden Maßnahme vorgenommen werden.